Gültig ab heute: Ampelstufe gelb
08.11.2021 | Von Magdalena Schneider
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an unserem Sportangebot ist ab sofort 3G plus.
3G plus = Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem Testnachweis eines PCR-Tests
Der Maskenstandart ist wieder die FFP2 Maske. Kinder zwischen 6 bis 16 Jahren dürfen weiterhin Stoffmasken tragen.
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§3) sind
• Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenen-Nachweis (genesene Personen) sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag und • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.
• noch nicht eingeschulte Kinder
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