weiterhin keine Nutzung der Schulturnhallen für Vereine

28.08.2020

Im Hinblick auf die aktuellen Vorgaben der Bay. Staatsregierung ist eine Nutzung von Indoor-Sportstätten unter der Einhaltung sehr strenger Hygieneregeln und Einschränkungen grundsätzlich möglich. Besonders zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 besteht jedoch dringend notwendiger Eigenbedarf der Schulen an den eigenen Sporthallen, um die Einhaltung des vorgegebenen Hygienekonzepts für Schulen durchführen zu können.

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